Teilnahmeberechtigt sind Personen, die aus dem Berufsfeld der Landwirtschaft stammen. Es werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jahrgänge 1987 bis 1996 zugelassen, die sich in einem entsprechenden Auswahlverfahren für die jeweilige Wettbewerbsdisziplin qualifiziert haben und von den zuständigen Ministerien bzw. Landwirtschaftskammern vorgeschlagen wurden.
Die Startreihenfolge der Teilnehmer in der praktischen Melkarbeit und die vom Teilnehmer zu melkenden Tiergruppen werden durch Auslosung bestimmt. Mit der Auslosung bei Veranstaltungsbeginn erhält jeder Teilnehmer eine Startnummer, die für den gesamten Wettbewerb gilt. Die Startnummer entscheidet über die Zuordnung zu den Melkzeiten und den Termin für die Wettbewerbsteile „Melken“ und „Milchzelltest“.
Für den 32. DLG-Bundeswettbewerb Melken können sich insgesamt 36 Teilnehmer qualifizieren. Der Wettbewerb wird über 5 Melkzeiten durchgeführt.
Mit der Zulassung des Teilnehmers erkennt dieser die Wettbewerbsbedingungen an.
Friederike Kaths
DLG e.V.
Fachzentrum Land- und Ernährungswirtschaft
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