

Voraussetzung für die Teilnahme an der internationalen DLG-Qualitätsprüfung Bier ist, dass nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 gebraut wurde.
Zehn Sachverständige untersuchen von jedem Bier jeweils zwei unterschiedlich alte Proben. Zwischen der frischen und der älteren Probe darf es keine spürbare Abweichung geben. Reinheit des Geschmacks, Qualität der Bittere, Vollmundigkeit, Frische und Geschmacksstabilität sind die wesentlichen Kriterien nach denen untersucht wird.
Das Bier muss außerdem seine Geschmackstabilität während der Lagerung beweisen. Neben der verdeckten Verkostung werden in aufwendige Laboranalysen Schaumhaltbarkeit, Extrakt-, Alkohol- und Stammwürzegehalt, Trübung und Haltbarkeit untersucht. Ergänzend dazu bewerten die Prüfer bei Biermischgetränken (Radler & Co) den Kohlendioxidgehalt und das geschmackliche Zusammenspiel von Limonade und Bier.
Je nach erreichter Punktzahl erhalten die Biere einen Bronzenen, Silbernen oder Goldenen DLG-Preis
