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Richtlinien für die Verleihung der DLG-Auszeichnung „Großer Preis der Milcherzeuger“

1. Ziel

Die DLG unterstützt das Bestreben von Milcherzeugern und Molkereien, Milch mit besonderer Qualität zu erzeugen, indem sie besonderen Qualitäten die Auszeichnung „Großer Preis der Milcherzeuger“ verleiht.

Die Erzeugung bester Rohstoffqualitäten soll herausgestellt und veröffentlicht werden.

Damit soll die kontinuierliche Verbesserung der Rohmilchqualität gefördert werden.

2. Anmeldung

Die Verleihung der Auszeichnung „Großer Preis der Milcherzeuger“ kann von einer Molkerei für ihre Milchlieferanten oder dem Milcherzeuger direkt bei der DLG e.V. beantragt werden.

Für die Antragstellung ist das dafür von der DLG e.V. bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.

3. Zulassung

Für die Auszeichnung „Großer Preis der Milcherzeuger“ müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antrag stellende Milcherzeugerbetrieb muss die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Gewinnung und Lagerung von Milch erfüllen.
  • Der Antrag stellende Milcherzeugerbetrieb muss der Milchlei¬stungsprüfung angeschlossen sein.
  • In besonderen Fällen entscheidet die DLG e.V. über den Antrag.

4. Bedingungen

Bewertungsgrundlagen bilden die Untersuchungsergebnisse der Milch-Güteprüfung der Anlieferungsmilch und der Einzeltiergemelke aus der Milchleistungsprüfung für das betrachtete Leistungsjahr.

Der Keimgehalt der Anlieferungsmilch darf maximal 20.000 pro cm³, im geometrischen Mittel von zwei Monaten, betragen.

Der Gehalt an somatischen Zellen der Anlieferungsmilch darf maximal 250.000 Zellen je cm³, im geometrischen Mittel von drei Monaten, betragen.

Der Gefrierpunkt darf bei allen monatlichen Bewertungen während des Leistungsjahres den Grenzwert von - 0,515 Grad Celsius nicht überschreiten.

Hemmstoffe dürfen generell (auch im Rahmen von Anlieferungskontrollen der Molkereien) nicht nachweisbar sein.

5. Verleihung

Die DLG verleiht die Auszeichnung in einer den Empfänger ehrenden Form und macht diese öffentlich.

Die Verleihung kann auch im Auftrag der DLG durch die Antrag stellende Molkerei im Rahmen einer Zusammenkunft ihrer Milchlieferanten oder in einer sonstigen, den Empfänger ehrenden Form erfolgen.

Die DLG hat das Recht, verliehene Ehrungen einzuziehen, wenn sich nachträglich ergibt, dass die Voraussetzungen für die Verleihung nicht erfüllt waren.

6. Großer Preis

Jeder ausgezeichnete Milchlieferant erhält die Urkunde "Großer Preis der Milcherzeuger" zusammen mit einer Hofplakette und einem Jahresschild.

Landwirte, die bereits eine Hofplakette erhalten haben, bekommen in den folgenden vier Jahren jeweils ein Jahresschild.

7. Band der Milchelite

Nach jeweils fünf Jahren Auszeichnung in Folge wird dem Milcherzeuger das „Band der Milchelite“ verliehen. Die Verleihung beinhaltet eine
Urkunde, eine Hofplakette und ein Jahresschild.

Die Auszeichnungen sind wie nachfolgend dargestellt aufgebaut:

Erfüllung der Anforderungen in Folge über Auszeichnung
5 Jahre „Weißes Band der Milchelite“
10 Jahre „Bronzenes Band der Milchelite“
15 Jahre „Silbernes Band der Milchelite“
20 Jahre und jeweils nach fünf weiteren Jahren „Goldenes Band der Milchelite“

8. Gebühren

Die Gebühren für die Auszeichnung  beinhalten die Urkunden, Hofplaketten und Jahresschilder sowohl für die jährliche Auszeichnung „Großer Preis der Milcherzeuger“ als auch für die im Turnus von fünf Jahren verliehenen Auszeichnungen „Band der Milchelite“.

Die jeweils gültigen Gebühren werden im Rahmen einer gesonderten Gebührenordnung festgelegt. Die Gebührenordnung ist Anlage zu dieser Richtlinie.

9. Qualitätszeugnis für Molkereien

Auf Wunsch erhält die Molkerei ein Qualitätszeugnis über die Anzahl ihrer  ausgezeichneten Milcherzeuger.
Das Qualitätszeugnis für Molkerein kann werblich verwendet werden.

Die Ausstellung des Qualitätszeugnis muss schriftlich bei der DLG e.V. beantragt werden.

Kontakt:

Telefon:

+49(0)69/24 788-(0)

Diana Kathrey

d.kathrey(at)DLG.org

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