Höhere Anforderungen beim DLG-Gütezeichen Euterhygiene
Wirksamkeit nach EN-Standard jetzt fester Bestandteil des Prüfrahmens
(DLG). Die Gesundheit eines Kuheuters ist ständig in Gefahr. In der Umwelt der Tiere finden sich zahlreiche Keime, die, wenn sie ins Euter gelangen, eine Mastitis verursachen können. Um die Infektionsgefahr zu reduzieren, werden daher die Zitzen nach dem Melken üblicherweise desinfiziert. Dafür steht den Landwirten neben den als Tierarzneimittel zugelassenen Zitzentauchmitteln eine große Anzahl an registrierten Desinfektionsmitteln zur Verfügung. Die Tierarzneimittel sind an der Zulassungsnummer und die Desinfektionsmittel an einer Registrierungsnummer, die mit N-… beginnt, zu erkennen. Unabhängig ob Arzneimittel oder Desinfektionsmittel, für den Erfolg der Zitzendesinfektion ist die Wirksamkeit des Mittels von entscheidender Bedeutung. Für Tierarzneimittel wird dies durch die zuständige Behörde im Rahmen der Zulassung geprüft. Für Desinfektionsmittel, sogenannte Biozide, wurde eine europäische Norm (EN 1656) zur Überprüfung der Desinfektionswirkung entwickelt. Die Norm ist die Grundlage für deren Zulassung und prüft die Wirksamkeit eines Produktes gegen Staphylococcus aureus, Streptococcus uberis und E. coli. Um die Praxissituation zu simulieren, wird die Bakterienlösung mit Magermilch versetzt. Nach Zugabe des Desinfektionsmittels müssen bei 30 °C die Bakterien innerhalb von fünf Minuten abgetötet sein (mind. 99,999 %). Die DLG-Kommission für Mittel zur Euterhygiene hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, diese Prüfung routinemäßig in das Gütezeichen zu integrieren und die Wirksamkeit nach EN-Standard als festen Bestandteil in den Prüfrahmen der DLG aufzunehmen. Mittel mit DLG-Gütezeichen bieten damit die Sicherheit, ausreichend wirksam zu sein. Und sie werden jährlich auf die Einhaltung ihrer Qualität nachgeprüft. Mit wirksamen Desinfektionsmitteln lassen sich je nach Mastitiserreger 50 % bis 90 % der Neuinfektionen vermeiden.
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